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Neue Regeln für Superboni und andere Leistungen im Bausektor im Lichte der durch das Gesetzesdekret 157/2021 eingeführten Änderungen. Mit Rundschreiben 16/E – pdf, Die Agentur informiert Steuerzahler und Betreiber über die neuen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Einhaltung von Visa (welches den Anspruch auf die Leistung bescheinigt) und zur eidesstattlichen Erklärung (welches die Angemessenheit der Ausgaben bescheinigt) sowohl für den Superbonus als auch für die anderen Bauboni.

Das neue Modell zur Mitteilung der Optionen für die Übertragung von Krediten oder für den Rabatt auf die Rechnung in Bezug auf die für die Wiederherstellungsmaßnahmen des Bauerbes vorgesehenen Abzüge ist online, Energieeffizienz, Erdbebenrisiko, Photovoltaikanlagen und Ladestationen.

Das neue Modell, von der Agentur der Einnahmen genehmigte Bestimmung, setzt die durch das Gesetzesdekret Nr. 157/2021, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 269 ​​vom 11. November 2021